Verein


Gegründet

Gründungsversammlung am 30. September 1999
Gründungsurkunde (PDF-Datei)

Zweck
Gemeinnütziger Förderverein zur Unterstützung der katholischen Kirchengemeinde in der Bauunterhaltung der
- Pfarrkirche St. Sebastian Kuppenheim
- Antoniuskapelle Kuppenheim
- Heilig-Kreuz-Kirche Kuppenheim-Oberndorf
Spendenstand: 260.000 Euro
Mitgliederzahl: 240

(Stand: 31.12.2010)

Mitgliedschaft
natürliche und juristische Personen
Hier gelangen Sie zum Beitrittsformular


Mitgliedsbeitrag
Jahresbeitrag
Erwachsene: 25,-- Euro
Jugendliche: 5,-- Euro


Bankkonten
Ktn. 50 53 78 10, Sparkasse Baden-Baden-Gaggenau BLZ 662 500 30
Ktn. 10 33 50 00, Volksbank Baden-Baden-Rastatt BLZ 662 900 00


ORGANE

1. Vorstand

Der Vorstand besorgt alle Geschäfte des Vereins, soweit sie nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Er wird auf zwei Jahre gewählt. (§6 Satzung)

Mitglieder

Dipl.-Kfm. Otto Fritschi, Vorsitzender
Regina Peter, Stellv. Vorsitzende
Bruno Wetzel, Schriftführer und Öffentlichkeitsarbeit
Franz Utz, Schatzmeister und Mitgliedskartei
Ilona Geissler, Beisitzerin
Marion Hagen, Beisitzerin
Siegbert Sprenger, Beisitzer und Wirtschaftskoordinator
Jürgen Frank, Beisitzer
Michael Bruder, Vertreter des Pfarrgemeinderats



2. Kuratorium

Das Kuratorium hat die Aufgabe, nach außen hin werbend für die Ziele des Vereins einzutreten, nach innen hin dem Vorstand Vorschläge für eine gute und effiziente Arbeit des Vereins zu unterbreiten.(§ 8 Satzung)

Mitglieder

Karsten Mußler, Bürgermeister -Vorsitzender-
Gerold Siegel, Stadtpfarrer und Dekan
Uwe Ridinger, CDU
Anton Schindler, SPD
Dieter Vogel, FWG
Bernd Braun
Werner Paatsch-Reiner
Erich Philipp
Michael Hagen
Dipl. Ing. Oskar Heer
Prof. Dr. Hans-D. Klimm
Meinhard Scharer
Peter Aschenberg



3. Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist die Versammlung aller Mitglieder. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. (§5 Satzung)

Aufgaben

Wahl der Vorstandsmitglieder
Wahl der Prüfer
Entgegennahme des Tätigkeits- und Kassenberichts des Vorstandes
Entlastungen
Festsetzung des Jahresbeitrags
Beschlußfassung über Satzungsänderungen